Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung gem. § 4 oder § 5 Schulbesuchsverordnung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich ist. Vor der Abschlussprüfung im letzten Schulhalbjahr ist eine Beurlaubung grundsätzlich nicht zulässig. Bitte halten Sie auch im Hinblick auf Klausuren Rücksprache mit Ihrer/Ihrem Auszubildenden. Hiermit bitte ich Sie um die Freistellung des/der folgenden Auszubildenden: weitere Schüler freistellen Begründung: Dringende betriebliche Erfordernisse Fortbildung JAV/Betriebsversammlung Upload: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an RSB.Schulleitung@BS.SCHULE.bwl.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. [recaptcha]