Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung gem. § 4 oder § 5 Schulbesuchsverordnung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich ist, wobei die maximale Freistellungsdauer auf 5 Schultage begrenzt ist. Vor der Abschlussprüfung im letzten Schulhalbjahr ist eine Beurlaubung grundsätzlich nicht zulässig. Bitte halten Sie auch im Hinblick auf Klausuren Rücksprache mit Ihrer/Ihrem Auszubildenden. Hiermit bitte ich Sie um die Freistellung des/der folgenden Auszubildenden: weitere Schüler freistellen Begründung: Dringende betriebliche Erfordernisse Fortbildung JAV/Betriebsversammlung Upload: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an RSB.Schulleitung@BS.SCHULE.bwl.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.